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ANWALTSKOSTEN
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Anwaltskosten werden zuweilen als Hürde empfunden, den Weg zum Anwalt zu beschreiten. Eine rechtliche Beratung
oder Vertretung kann zwar teuer sein, ist dies aber nicht in jedem Fall.
Die Inanspruchnahme eines Anwalts kann eine sinnvolle Investition sein, z.B. um durch eine frühzeitige Klärung
der Rechtslage höhere Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeit zu vermeiden. Auch kann ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite bestehen.
Zögern Sie nicht, Fragen zur Anwaltsvergütung anzusprechen. Die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts
vorab einschätzen zu können, ist ein völlig berechtigtes Anliegen.
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Erstberatung
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Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine erste juristische Einschätzung zur Sach- und Rechtslage, zu den Erfolgsaussichten bzw. Risiken eines weiteren Vorgehens und zu etwaigen Handlungsalternativen. Auf Basis dieses vorläufigen Ergebnisses können Sie sich dafür entscheiden, ob Sie Ihr Anliegen mit anwaltlicher Unterstützung weiterverfolgen oder zunächst von einer weiteren Inanspruchnahme der Kanzlei absehen möchten.
Einzelheiten zum Umfang der Erstberatung können individuell vereinbart werden.
Die Höhe der Erstberatungsgebühr hängt im Wesentlichen vom Gegenstandswert, von Umfang und
Schwierigkeit der Angelegenheit sowie den Vermögensverhältnissen des Mandanten ab.
Die Erstberatungsgebühren liegen in der Kanzlei in der Regel zwischen 50,00 € und 190,00 €,
jeweils zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der genaue Preis muss im Einzelfall vereinbart werden.
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Weitergehende Anwaltstätigkeit
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Die Anwaltsvergütung für Leistungen, die nicht in einer reinen Beratung gegenüber dem Mandanten
bestehen, richtet sich gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelmäßig nach dem Gegenstandswert
der Angelegenheit. Im RVG sind teils feste, teils variable Gebührensätze festgelegt. Über die voraussichtliche Höhe
der Anwaltsgebühren nach RVG werden Sie nach Kenntnis des Gegenstandswerts Ihres Anliegens gern genauer informiert.
Auch die Vereinbarung einer individuellen Vergütung ist möglich. Diese kann von der
gesetzlichen Vergütung nach oben oder unten abweichen; bei Vertretung vor Gericht darf die vereinbarte Vergütung
die gesetzlichen Gebühren nach RVG allerdings nicht unterschreiten. Im Rahmen einer individuellen Vergütungsvereinbarung kann z.B.
ein Pauschalhonorar oder ein bestimmter Stundensatz vereinbart werden.
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Beratungs- und Prozesskostenhilfe
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Für Ratsuchende mit geringem Einkommen und Vermögen besteht die Möglichkeit, für anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe oder für Vertretung in gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe sind, kurz zusammengefasst, staatliche Unterstützungs- mechanismen,
über die Sie nach Offenlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse für berechtigte Beratungsanliegen
oder nicht mutwillige Prozesse mit hinreichender Erfolgsaussicht (dies gilt auch für die Beklagtenseite) staatliche
Unterstützung erhalten können.
Weitere Fragen zur Anwaltsvergütung beantworten wir Ihnen gern auf Anfrage.
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