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Rechtsanwältin Ohlig spricht neben Deutsch fließend Englisch und Französisch. Die anwaltliche Beratung und Vertretung kann daher auch in diesen Sprachen erfolgen.
Mandanten aus dem Ausland profitieren hiervon zusätzlich, da bei Kommunikation mit in
Deutschland ansässigen Geschäftspartnern oder bei der Prüfung rechtlicher Dokumente oft auf die zusätzliche Einschaltung eines
Übersetzers verzichtet werden kann, sofern das Interesse des Mandanten mit den anwaltlichen Erläuterungen auf Englisch oder Französisch
ausreichend gewahrt werden kann.
Sollte es jedoch auf die genaue Kenntnis des Wortlauts oder aller Einzelheiten eines Rechtstextes ankommen
(z.B. eines Immobilienkaufvertrags), wird man Ihnen die Einholung einer Übersetzung in Ihre Muttersprache empfehlen.
Gern übernimmt die Kanzlei auch für deutschsprachige Mandanten die Kommunikation mit ausländischen
Geschäftspartnern oder ist bei Erläuterung des Inhalts englisch- oder französischsprachigen Schriftwechsels oder sonstiger rechtlicher
Texte oder Verträge behilflich.
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On
parle français!
English
spoken!
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