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ÜBER DIE KANZLEI
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In der Kanzlei wird Wert darauf gelegt, nicht aus den Augen zu verlieren, dass im Vordergrund stets die Menschen stehen, um deren rechtliche Anliegen sich die Anwaltstätigkeit dreht.
Denn schließlich wurde das Rechtssystem – mit all seinen Fehlern und Lücken – dazu geschaffen, durch die Festlegung wechselseitiger Rechte
und Pflichten eine möglichst gerechte Ordnung für das Zusammenleben und -arbeiten von Menschen zu gewährleisten.
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Die Aufgabe eines Anwalts ist vor diesem Hintergrund letztlich Maßarbeit. Jedes rechtliche
Anliegen bedarf einer individuellen, an den Besonderheiten der jeweils in Rede stehenden Situation ausgerichteten Lösung,
mit dem Ziel, die Interessen des Mandanten durchzusetzen und das unter Berücksichtigung der persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Komponenten der
Angelegenheit angestrebte Ergebnis bestmöglich zu erreichen.
Ein wichtiger Aspekt der Anwaltstätigkeit ist dabei das wechselseitige Vertrauen, der Respekt gegenüber dem Mandanten und dessen
Anliegen sowie das notwendige Einfühlungsvermögen in Bezug auf die der jeweiligen Angelegenheit zugrunde liegende Interessenlage.
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Die für einen Mandanten im konkreten Fall beste Vorgehensweise kann in verschiedenen Konstellationen ganz unterschiedlich ausfallen:
- Häufig kann, sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen, eine frühzeitige anwaltliche Beratung über
Chancen und Risiken eines bestimmten Rechtsgeschäfts oder Verhaltens präventiv sinnvoll sein, um die eigene Position optimal zu gestalten
und etwaigen späteren Konflikten vorzubeugen. So können etwa durch das rechtzeitige Aufzeigen der Vor- und Nachteile eines bestimmten
Vorgehens nicht erkannte negative Konsequenzen abgewendet oder durch eine klare Vertragsgestaltung spätere Divergenzen über die Auslegung
des Vertrags oder etwaige Regelungslücken vermieden werden.
Im Unternehmensbereich kann eine anwaltliche Begleitung von Geschäftsvorgängen
dazu beitragen, die Unternehmenstätigkeit rechtlich abzusichern und gegenüber rechtlichen Vorwürfen von außen unangreifbar zu machen.
Durch rechtzeitige Deeskalation einer sich bereits anbahnenden Streitigkeit, etwa durch Aushandeln einer für beide Seiten akzeptablen
Einigungslösung, kann vermieden werden, dass der Konflikt ggf. in einem kostspieligen und zeitaufwändigen Verfahren
streitig ausgetragen werden muss, nach dessen Abschluss das Verhältnis zur Gegenseite ungünstigenfalls endgültig zerrüttet ist.
- Ist es für präventive Maßnahmen bereits zu spät oder werden solche im konkreten Fall aus anderen Gründen nicht angestrebt, vertritt die Kanzlei den Mandanten
außergerichtlich und/oder gerichtlich durch Übernahme der Kommunikation und des Schriftwechsels mit der Gegenseite, dem Gericht und etwaigen sonstigen Beteiligten,
um die Rechtsposition des Mandanten mit dem notwendigen Nachdruck effektiv zu verteidigen oder durchzusetzen.
Eine gerichtliche Vertretung kann vor allen deutschen Amts- und Landgerichten erfolgen, bei auswärtigen Terminen je nach Vereinbarung
zur Ersparnis von Reisekosten ggf. unter Einschaltung einer Terminvertretung am Ort des Gerichts.
- Selbstverständlich bieten wir auch den Forderungseinzug sowie die Zwangsvollstreckung titulierter Forderungen an.
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Ziel unserer Kanzlei ist es, den Mandanten umfassend zu betreuen, und im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten eine individuelle, an den konkreten Umständen des Einzelfalls orientierte Lösung für die bestmögliche Umsetzung des Mandanteninteresses zu erarbeiten.
Für ein individuelles Beratungsgespräch steht Ihnen Rechtsanwältin Nadja Ohlig gern zur Verfügung.
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